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Visitenkarte von Meer.Ostsee Immobilien auf einem Schreibtisch im Büro im Frankendamm

Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern

Einfach erklärt, klar geregelt

Der Verkauf einer Immobilie ist für viele Eigentümer Neuland. Neben Preisfindung, Unterlagen und Notartermin taucht früher oder später eine zentrale Frage auf: Wie ist das mit der Maklerprovision? Wer zahlt sie, wie hoch ist sie und wann wird sie eigentlich fällig?

Damit Sie den Überblick behalten, erklären wir von Meer.Ostsee Immobilien die wichtigsten Punkte – klar, transparent und mit Blick auf die Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern, von Usedom bis zum Darß, von Rostock bis Greifswald.

Wer zahlt die Maklerprovision?
Bis vor wenigen Jahren war die Sache einfach, aber oft ungerecht: In vielen Fällen zahlte allein der Käufer die gesamte Provision. Seit 2020 ist das anders – und deutlich fairer geregelt.

Heute gilt bundesweit: Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte der Provision (Privatverkauf). Das bedeutet: Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft wird.

In der Praxis sieht das so aus: Wenn Sie Ihr Haus in Stralsund, Rostock oder auf einer der Ostseeinseln verkaufen, vereinbaren wir im Maklervertrag eine faire Aufteilung. Diese Regelung sorgt für Transparenz und schützt beide Seiten – ganz gleich, ob es um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Ferienimmobilie an der Küste geht.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der sogenannten Ortsüblichkeit. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie – wie in vielen anderen Bundesländern – bei etwa 3,57 % inkl. Mwst des Kaufpreises pro Partei (7,14 % inkl. Mwst). Das bedeutet: Sowohl Verkäufer als auch Käufer zahlen diesen Anteil, jeweils bezogen auf den tatsächlichen Kaufpreis.

Ein Beispiel:
Verkaufen Sie Ihr Haus in Stralsund für 400.000 Euro, beträgt die Maklerprovision für jede Partei 14.280 EUR.
Diese Regelung ist transparent, rechtlich abgesichert und marktüblich – sie schafft Klarheit von Beginn an.

Die genaue Höhe halten wir selbstverständlich schriftlich im Maklervertrag fest, damit Sie jederzeit wissen, womit Sie rechnen können.

Immobilienkauf – wann muss die Maklerprovision gezahlt werden?
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Das heißt, sie wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wurde – also wenn der Verkauf tatsächlich zustande gekommen ist.

Vorher entstehen für Sie keine Provisionskosten. Sie bezahlen also nicht für die Vermarktung an sich, sondern für das Ergebnis: den erfolgreichen Verkauf.

Aus Fairness gegenüber unseren Auftraggebern stellen wir unsere Verkäuferprovision erst nach Abschluss und vollständiger Kaufpreiszahlung in Rechnung – obwohl der gesetzliche Anspruch bereits mit dem notariellen Kaufvertrag entsteht. Die Käuferprovision wird, wie üblich, jedoch direkt nach dem Notarvertrag fällig. So bleiben alle Abläufe transparent und für beide Seiten sicher.

Maklerprovision – wofür bezahlen Sie den Makler eigentlich?
Die kurze Antwort: Für weit mehr, als viele denken.

Ein professioneller Makler begleitet den gesamten Verkaufsprozess – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Schlüsselübergabe. Bei Meer.Ostsee Immobilien verstehen wir Maklerarbeit als ganzheitlichen Service – von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Übergabe Ihrer Immobilie.

Am Anfang steht immer eine fundierte Markteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit, den regionalen Immobilienmarkt genau zu analysieren – von Stralsund über Rostock bis hin zu den Küstenorten auf Rügen und dem Darß. Auf dieser Basis ermitteln wir einen realistischen und zugleich attraktiven Verkaufspreis, der Ihre Immobilie optimal im Markt positioniert.

Anschließend übernehmen wir die komplette Vermarktung – professionell, sichtbar und individuell. Dazu gehören hochwertige Exposés mit Luftaufnahmen und Drohnenbildern, ansprechende Online-Inserate auf führenden Immobilienportalen und eine gezielte Ansprache passender Interessenten, die sich für Immobilien an der Ostseeküste interessieren.

Beim Besichtigungsmanagement sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf. Wir koordinieren alle Anfragen, prüfen Interessenten sorgfältig vor und führen die Besichtigungen persönlich durch, kompetent, freundlich und mit Gespür für Ihre Immobilie.

Auch in der Verhandlungsphase und Vertragsabwicklung behalten wir den Überblick: Vom ersten Gebot über die Abstimmung mit dem Notar bis hin zum erfolgreichen Vertragsabschluss vertreten wir Ihre Interessen zuverlässig und rechtssicher.

Kurz gesagt: Die Maklerprovision bei Meer.Ostsee Immobilien umfasst alle Leistungen, die nötig sind, um Ihre Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern bestmöglich zu verkaufen – effizient, transparent und mit fundierter Marktkenntnis an der Ostsee.

Darüber hinaus profitieren Sie von unserem verlässlichen Partnernetzwerk, etwa wenn es um Themen wie Immobilienfinanzierung oder die notarielle Abwicklung geht.

Fazit: Klarheit schafft Vertrauen
Die Maklerprovision ist kein versteckter Kostenpunkt, sondern die faire Vergütung für eine Leistung, die Zeit, Erfahrung und Verantwortung erfordert. Bei Meer.Ostsee Immobilien legen wir großen Wert auf Nachvollziehbarkeit, klare Verträge und offene Kommunikation. Sie wissen von Anfang an, worauf Sie sich verlassen können: auf transparente Abläufe, ehrliche Beratung und ein Team, das mit Herz und Verstand in Mecklenburg-Vorpommern zuhause ist.

 

FAQ zur Maklerprovision

  1. Gibt es Spielraum für Verhandlungen bei der Maklergebühr?
    Grundsätzlich ja – die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird vertraglich vereinbart. Allerdings orientieren sich seriöse Makler wie Meer.Ostsee Immobilien an der ortsüblichen Provision in Mecklenburg-Vorpommern, die bei rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer pro Partei liegt. Kleinere Abweichungen sind je nach Objekt, Aufwand oder Marktlage möglich. Wichtig ist, dass die vereinbarte Provision fair, nachvollziehbar und schriftlich im Maklervertrag festgehalten wird – so wissen beide Seiten genau, woran sie sind.
  2. Sind im Verkaufspreis bereits die Maklergebühren enthalten?
    Nein. Der Verkaufspreis einer Immobilie bezieht sich ausschließlich auf den reinen Kaufpreis. Die Maklerprovision wird zusätzlich vereinbart und erst dann fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag unterschrieben wurde. Wir machen die Provisionshöhe immer transparent im Exposé kenntlich, damit Käufer und Verkäufer von Anfang an vollständige Klarheit über alle Kosten haben.
  3. Warum ist ein qualifizierter Alleinauftrag sinnvoll?
    Viele Eigentümer fragen sich, warum sie einen Makler exklusiv beauftragen sollten, statt mehreren gleichzeitig den Auftrag zu geben. Die Antwort ist einfach: Ein qualifizierter Alleinauftrag sorgt für Klarheit, Effizienz und bessere Ergebnisse. Bei Meer.Ostsee Immobilien legen wir darin gemeinsam alle Eckpunkte der Zusammenarbeit fest. Sie beauftragen uns, Ihre Immobilie exklusiv zu vermarkten – und wir übernehmen dafür die volle Verantwortung. Das hat gleich mehrere Vorteile: Ihre Immobilie wird gezielt, professionell und ohne widersprüchliche Doppelanzeigen angeboten. Wir erstellen ein hochwertiges Exposé, platzieren Anzeigen in passenden Portalen, kümmern uns um alle Anfragen und führen Besichtigungen sowie Verhandlungen persönlich durch. Sie werden regelmäßig informiert und wissen jederzeit, wie der Stand ist. Gerade in den Küstenregionen Mecklenburg-Vorpommerns – wo Ferienimmobilien und Bestandsobjekte besonders gefragt sind – ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Durch den Alleinauftrag können wir unser Marketing konzentriert einsetzen, anstatt Energie auf parallele Anbieter zu verteilen. Kurz gesagt: Ein qualifizierter Alleinauftrag bündelt Kompetenz, Verantwortung und Erfolg – zu Ihrem Vorteil.
  4. Wie kann ich als Verkäufer oder Käufer sicherstellen, dass die Maklerprovision transparent ist?
    Transparenz beginnt beim Vertrag. Achten Sie darauf, dass die Provisionshöhe schriftlich vereinbart ist und klar geregelt, wann sie fällig wird – meist mit Abschluss des Kaufvertrags. Wir bei Meer.Ostsee Immobilien legen Wert auf klare Kommunikation:
    // Die Provisionsregelung steht deutlich im Vertrag.
    // Sie wird vorab erläutert, nicht erst am Ende.
    // Und sie wird im Exposé offen ausgewiesen.So gibt es keine Überraschungen – weder für Käufer noch für Verkäufer.
  5. Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
    Das hängt davon ab, zu welchem Zweck Sie die Immobilie kaufen oder verkaufen:// Bei Eigennutzung: Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie die Maklerprovision nicht steuerlich absetzen.
    // Bei Vermietung oder als Kapitalanlage: Wird die Immobilie vermietet oder dient sie als Kapitalanlage, kann die gezahlte Provision in der Regel als Werbungskosten (beim Kauf) oder als Veräußerungskosten (beim Verkauf) geltend gemacht werden.Eine steuerliche Beratung dürfen wir nicht ersetzen, daher empfehlen wir in jedem Fall, die individuelle Situation mit einem Steuerberater zu besprechen. Wir stellen auf Wunsch gern alle nötigen Vertragsunterlagen zur Verfügung.

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