Wenn ein Partner die Immobilie übernimmt
Eine häufige Lösung ist, dass ein Ehepartner im Haus bleibt und den Anteil des anderen übernimmt.
Das bedeutet konkret: Der verbleibende Partner zahlt den anderen aus und wird alleiniger Eigentümer der Immobilie. Grundlage dafür ist der aktuelle Marktwert sowie der jeweilige Eigentumsanteil.
In der Praxis läuft das meist so: Vom aktuellen Immobilienwert wird die noch bestehende Restschuld abgezogen. Der verbleibende Betrag wird anschließend entsprechend der Eigentumsverhältnisse aufgeteilt. Die Auszahlung orientiert sich genau an diesem Anteil.
Das wirkt zunächst naheliegend, vor allem wenn Kinder im Spiel sind oder ein klarer Wunsch besteht, im gewohnten Umfeld zu bleiben. Gleichzeitig ist diese Lösung finanziell anspruchsvoller, als viele erwarten.
Denn neben der Auszahlung muss auch die laufende Finanzierung allein getragen werden. Und genau hier kommt ein entscheidender Punkt ins Spiel: Die Bank muss zustimmen, wenn ein Partner aus dem Darlehen entlassen werden soll. Ohne diese Zustimmung bleiben beide weiterhin verpflichtet.
Zusätzlich sollten nicht nur die monatlichen Kreditraten betrachtet werden. Auch Instandhaltung, Rücklagen und mögliche Modernisierungen gehören zur langfristigen Belastung. Wer die Immobilie übernimmt, sollte deshalb nicht nur die aktuelle Situation betrachten, sondern auch die kommenden Jahre realistisch einschätzen.
Grundlage für eine faire Auszahlung ist immer der aktuelle Marktwert: Immobilienbewertung in Mecklenburg-Vorpommern