Nachlassregelung und Eigentum klären
Bevor Sie über die Zukunft der Immobilie entscheiden, muss eindeutig feststehen, wer rechtlich Eigentümer ist.
Grundlage ist ein Testament, ein Erbvertrag oder – wenn keine Regelung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall richtet sich die Aufteilung nach dem Verwandtschaftsgrad. Zunächst erben Ehepartner sowie Kinder und Enkel. Gibt es keine Erben dieser ersten Ordnung, kommen Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte zum Zuge.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen Erben und sogenannten Vermächtnissen. Während Erben Eigentum erhalten, begründet ein Vermächtnis lediglich einen Anspruch gegenüber den Erben, etwa auf die Übertragung einer Immobilie oder eine Ausgleichszahlung. Daraus ergeben sich zwei typische Situationen.
Sind Sie alleiniger Erbe, können Sie eigenständig über die Immobilie entscheiden. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann allen gemeinsam. Entscheidungen wie Verkauf oder Vermietung werden zusammen getroffen.
Gerade hier entstehen häufig unterschiedliche Vorstellungen. In der Praxis führen meist drei Wege zu einer Lösung: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus, die Immobilie wird gemeinsam verkauft oder es kommt im Streitfall zu einer Teilungsversteigerung. Letztere führt häufig zu niedrigeren Verkaufserlösen und sollte möglichst vermieden werden.
Auch das Grundbuch spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Obwohl das Eigentum rechtlich bereits übergegangen ist, steht dort häufig noch die verstorbene Person. Spätestens bei Verkauf oder Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft muss die Immobilie auf die Erben umgeschrieben werden. Gleichzeitig gibt das Grundbuch Aufschluss darüber, ob Belastungen wie Grundschulden bestehen.