
Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet im Juli 2026
Neue Förderung für leerstehende Gewerbeflächen
Ein Ladenlokal, das seit Jahren kaum genutzt wird. Eine frühere Praxis im Erdgeschoss. Büroräume, die heute größer sind als der Bedarf. Solche Flächen gibt es in vielen Orten Mecklenburg-Vorpommerns: in Stralsund, Rostock und Greifswald genauso wie auf Rügen, dem Fischland-Darß-Zingst oder in kleineren Orten wie Wolgast, Jarmen, Barth, Grimmen und Ribnitz-Damgarten.
Ab Juli 2026 wird genau daraus ein neues Thema für Eigentümer, Käufer und Verkäufer. Mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt der Bund den Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnungen. Für 2026 stehen dafür insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie wurde Anfang April 2026 veröffentlicht.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Während Wohnraum vielerorts gebraucht wird, bleiben gewerbliche Flächen immer häufiger ungenutzt. Statt neue Flächen zu versiegeln, rückt der Bestand stärker in den Mittelpunkt.
Welche Immobilien kommen infrage?
Das Programm richtet sich an beheizte Nichtwohngebäude oder beheizte Gebäudeteile, die bisher gewerblich genutzt wurden und künftig Wohnraum schaffen sollen. Gemeint sind zum Beispiel: ehemalige Ladenflächen, frühere Praxisräume, Büroeinheiten, Gewerbeflächen in Wohn- und Geschäftshäusern oder leerstehende Bereiche in Bestandsimmobilien.
Voraussetzung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Das kann eine zusätzliche Wohnung im Erdgeschoss sein, eine Einliegerwohnung oder eine neu zugeschnittene Wohnfläche in einem bisher gewerblich genutzten Teil des Gebäudes.
Antragsberechtigt sind Investoren unabhängig von ihrer Rechtsform. Damit kommt das Programm auch für private Eigentümer, Unternehmen, Selbstnutzer und Käufer infrage.
Wie viel Zuschuss ist möglich?
Die Förderung ist als direkter Zuschuss geplant. Möglich sind bis zu 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten. Pro neu geschaffener Wohneinheit liegt die Obergrenze bei 30.000 Euro. Angerechnet werden höchstens 100.000 Euro förderfähige Ausgaben je Einheit.
Förderfähig können unter anderem sein neue Grundrisse für die Wohnnutzung, statische Anpassungen, Innenausbau oder Arbeiten an Außenanlagen.
Wichtig für die Kostenplanung: Die energetische Sanierung selbst wird über dieses Programm nach aktuellem Stand nicht bezuschusst. Trotzdem muss das Gebäude im Zuge des Umbaus bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.
Energie, Förderung, Antrag: die wichtigsten Punkte
Damit die Förderung genutzt werden kann, muss das Gebäude mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien, kurz EH 85 EE, erreichen. Für Denkmale und besonders erhaltenswerte Gebäude gilt der Standard EH Denkmal EE. In einzelnen Fällen können Ausnahmen von der EE-Klasse möglich sein.
Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen, etwa der Bundesförderung für effiziente Gebäude, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Für Unternehmen gilt außerdem die sogenannte De-minimis-Regelung. Im Regelfall ist die Gesamtförderung dadurch auf 300.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
Ganz wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das eigentliche Vorhaben beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen in der Regel schon vorher laufen. Bau- oder Lieferverträge für die Umsetzung sollten erst nach der Förderzusage abgeschlossen werden.
Warum Käufer, Verkäufer und Eigentümer jetzt genauer hinschauen sollten
Für Käufer kann eine ehemalige Gewerbefläche ein echter Zusatzwert sein. Je nach Gebäude lässt sich daraus eine weitere Wohnung, eine separate Einheit zur Vermietung oder mehr Flexibilität für die spätere Nutzung entwickeln. Wer in Stralsund, an der Ostsee oder in Mecklenburg-Vorpommern eine Immobilie kaufen möchte, sollte auch unsere aktuellen Immobilienangebote im Blick behalten.
Für Verkäufer kann das Förderprogramm ein starkes Argument in der Vermarktung sein: Eine leerstehende Ladenfläche, eine ehemalige Praxis oder ein ungenutzter Bürobereich zeigt mit einem realistischen Umnutzungskonzept neues Potenzial. Entscheidend bleiben dabei Lage, Baurecht, Grundriss, Belichtung, Brandschutz, Stellplätze, Kosten und die Frage, welche Käufergruppe zum Objekt passt. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte solche Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig einordnen lassen.
In den Hansestädten, auf Rügen und in vielen kleineren Orten Vorpommerns kann ein zweiter Blick auf vorhandene Flächen den Wert und die Vermarktungsperspektive einer Immobilie deutlich schärfen. Meer.Ostsee Immobilien unterstützt Eigentümer, Käufer und Verkäufer in der Region mit Marktkenntnis, Erfahrung im Bestand und einem realistischen Blick auf das, was eine Immobilie leisten kann.
Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich bis zum Programmstart noch konkretisieren. Aktuelle Informationen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner offiziellen Programmseite bereit.




























