Allgemeine Geschäftsbedingungen der Meer.Ostsee Immobilien GmbH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.meer-ostsee-immobilien.de/agb einzusehen.
§1 Provisionsvereinbarungen
Der Kunde der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder eine innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zuzüglich der zum Zeitpunkt des Abschlusses fälligen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer (Käufercourtage / 50% der Gesamtprovision) als auch vom Verkäufer (Verkäufercourtage / 50% der Gesamtprovision) erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt (Provisionsfrei angebotene Objekte).
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 3 Nettokaltmieten zuzüglich der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.
§2 Provisionsfälligkeit
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages (Mietvertrag / notarieller Kaufvertrag oder ähnliches) fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§3 Angebotsinhalte
Alle unterbreiteten Angebote der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten (Eigentümern oder Vertretern der Eigentümern). Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§4 Weitergabe von Daten
Die durch die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH gestattet.
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH auf Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision.
§5 Ähnliches Geschäft nach Vermittlung
Der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen sollte.
§6 Haftung
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.
Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit die Haftung der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH überprüft die Bonität der nachgewiesenen/ vermittelten Partei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht und übernimmt deshalb auch keine Haftung dafür.
§7 Doppeltätigkeit
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH wird in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.
§8 Schadensersatz nach Vertragsbruch
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt.
Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 50 % der Gesamtprovision zu zahlen.
Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§9 Prüfung von Vergütungsansprüchen
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§10 Gerichtsstand
Die Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Meer.Ostsee Immobilien GmbH in Stralsund ist.
ENDE DER AGB